Code of Conduct. Nutzungsregeln bei cubus33.

Willkommen bei cowork IN cubus33

 

Damit sich alle, die bei uns arbeiten, wohlfühlen und konzentriert arbeiten können, haben wir für cowork IN cubus33 einen klaren und verlässlichen Rahmen geschaffen.

Die folgenden Regeln sollen ein ruhiges, sicheres und professionelles Arbeitsumfeld unterstützen und ein gutes Miteinander ermöglichen.

Sie sind Bestandteil aller Nutzungsverträge. Sie gelten für alle Personen, die die Räumlichkeiten nutzen, sowie für deren Gäste.

Organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Regeln dienen allen Nutzern, der Funktionsfähigkeit des Betriebs und dem Erhalt des konzentrierten Arbeitsumfelds.

1. Arbeiten im offenen Bereich

Der offene Arbeitsbereich ist als ruhiger Arbeitsraum konzipiert.
Gruppenbesprechungen finden hier – aus Rücksicht auf andere Nutzer – nicht statt. Eingehende Anrufe können kurz im offenen Arbeitsbereich angenommen werden. Für längere Telefonate oder Videogespräche stehen die Telefonboxen zur Verfügung. Diese sind vor der Nutzung über das Buchungssystem zu reservieren und können – sofern verfügbar – auch kurzfristig gebucht werden.

2. Nutzung der Arbeitsplätze

Arbeitsplätze werden ausschließlich im Rahmen einer gültigen Buchung oder eines
laufenden Nutzungsvertrags genutzt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Persönliche Gegenstände sind in den vorgesehenen Schließfächern oder Regalen aufzubewahren, eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Wir bitten den Arbeitsplatz nach der Nutzung sauber und ordentlich zu verlassen, damit sich auch die nachfolgenden Nutzer willkommen fühlen.

3. Service- und Sanitärbereich

Der Servicebereich steht allen Nutzern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung und ist stets sauber zu hinterlassen. Leitungswasser steht in Trinkwasserqualität zur Verfügung. Der Servicebereich ist mit Kühlschrank, Spülmaschine 2-Platten Herd und einer Kaffeemaschine ausgestattet; Kaffeekapseln etc. bringt jeder Nutzer bitte selbst mit. Lebensmittel dürfen im Kühlschrank nur gelagert werden, wenn sie mit Name (oder Platznummer) und Datum gekennzeichnet sind. Nicht gekennzeichnete oder augenscheinlich verdorbene Lebensmittel werden im Rahmen der wöchentlichen Grundreinigung entfernt.

4. Müll

Die ordnungsgemäße Mülltrennung ist für alle verpflichtend. Abfälle sind entsprechend den vorgesehenen Behältern für Restmüll, Papier und Gelber Sack (Verpackungen) zu entsorgen.

5. Rauchen

Im gesamten Gebäude sowie im Eingangsbereich besteht absolutes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich im gekennzeichneten Raucherbereich im überdachten Carport links neben dem Gebäude gestattet. Für Zigarettenstummel stehen Behälter bereit.

6. Gäste

Gäste sind herzlich willkommen. Alle, die Gäste empfangen, gelten im Sinne dieser Hausordnung als Gastgeber. Der Gastgeber holt seine Gäste persönlich an der Haustür ab und begleitet sie nach Beendigung des Besuchs wieder dorthin zurück. Gäste halten sich während ihres Aufenthalts in Begleitung des Gastgebers in den für den Besuch vorgesehenen Bereichen auf. Die Nutzung der Arbeitsplätze und der Infrastruktur ist den Mietern/Nutzern vorbehalten, Gäste dürfen diese nicht nutzen. Der Gastgeber trägt die Verantwortung für das Verhalten seiner Gäste.

7. Buchungssystem

Arbeitsplätze, Telefonboxen und der Besprechungsraum werden verbindlich über das Online-Buchungssystem reserviert. Bei allen Buchungen ist eine Vor- und Nachlaufzeit von jeweils fünf Minuten berücksichtigt. Diese Zeit dient einem reibungslosen Wechsel zwischen den Nutzungen.

8. Kontingente für Fix-Nutzer

Fix-Nutzer erhalten pro Kalenderwoche ein festes Nutzungskontingent von fünf Stunden Telefonbox und zwei Stunden Besprechungsraum. Jede Nutzung, auch Kontingentstunden sind vorab über das Buchungssystem zu reservieren. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der jeweiligen Woche. Eine Übertragung oder Kumulierung über mehrere Wochen ist nicht möglich.

9. Stornierungen

Für Buchungen gelten folgende Stornierungsfristen:

– Tagesbuchung: bis 24 Stunden vor Beginn
– Wochenbuchung: bis 7 Tage vor Beginn
– Monatsbuchung: bis 30 Tage vor Beginn
– Telefonbox und Besprechungsraum: bis 24 Stunden vor Beginn

Nach Ablauf dieser Fristen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.

10. Zutritt

cowork IN cubus33 ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Die Arbeitsplätze befinden sich im 1. Obergeschoss und sind nicht barrierefrei erreichbar. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über eine personengebundene digitale Zutrittsberechtigung. Voraussetzung für die Nutzung ist die Bereitschaft, die eingesetzte EVVA Air-Key App herunterzuladen und zu nutzen. Die Aufforderung erfolgt bei der Buchung. Die Zutrittsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar. Die Nutzung der Zutrittsberechtigung wird aus Sicherheitsgründen protokolliert (Zeitpunkt des Zutritts). Die Protokollierung dient ausschließlich der Zugangskontrolle und der Wahrnehmung des Hausrechts. Eingangstüren dürfen nicht offengehalten, blockiert oder unbefugt entriegelt werden.
Die Zugangstüren werden täglich um 22:00 Uhr automatisch verriegelt.

11. Videoüberwachung

Zur Sicherheitswecken im/um das Gebäude werden der Außen- und der Eingangsbereich video- überwacht. Arbeitsbereiche werden nicht überwacht. Tonaufzeichnungen finden nicht statt. Die Überwachung ist durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht.

12. Post und Pakete

Die Adresse von cowork IN cubus33 ist keine allgemeine Geschäfts- oder Zustelladresse. Ein Anspruch des Nutzers auf Annahme, Verwahrung und Weiterleitung von Post- und Paketsendungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und besteht somit nicht.

13. IT und WLAN

Seitens des Betreibers sind keine Firewalls vorgeschaltet; die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Verantwortung. Illegale Nutzungen sind selbstverständlich untersagt.

14. Haftung

Der Betreiber haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

15. Schlussbestimmungen

Wir bitten alle, die die Räumlichkeiten nutzen, um einen achtsamen und respektvollen Umgang untereinander, sowie mit den Räumlichkeiten, dem Mobiliar und der Ausstattung. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsregeln behält sich der Betreiber vor, die Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken oder das Nutzungsverhältnis zu beenden. Für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, haftet der Verursacher im gesetzlichen Umfang.

Vielen Dank für deinen Beitrag!